Vorsorge in der Schwangerschaft
Schwangerschaft und Geburt sind natürliche Vorgänge, bei denen es jedoch gelegentlich zu krankhaften Veränderungen kommen kann.
Ziel der Vorsorgeuntersuchung ist es, solche krankhaften Veränderungen zur erkennen um schwerwiegende Folgen rechtzeitig abzuwenden.
Die gesetzlich vorgeschriebenen und von der Krankenkasse bezahlten Vorsorgeuntersuchungen einschließlich Blutentnahmen und CTG-Kontrollen können und dürfen in der Hebammenpraxis durchgeführt werden. Lediglich für die empfohlenen Ultraschalluntersuchungen ist eine Überweisung zum Frauenarzt notwendig.
Die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen werden von der Krankenkasse getragen.
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